Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit einer Behinderung dieselben Rechte auf Bildung wie alle anderen Bürger. Deutschland hat sich im Jahr 2009 dazu verpflichtet, „dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Dieses Recht wird immer häufiger auch durch barrierefreie Bildungsangebote in Zeitungen, Zeitschriften und auf Homepages umgesetzt.
Benefactum Text & Konzept bietet Ihnen die Formulierung und Überarbeitung von Texten in Leichter Sprache an. Diese Form wurde von Behindertenverbänden erarbeitet. Wortwahl, Grammatik und Layout passen sich der Lesefähigkeit von Menschen mit einer geistigen Behinderung an. Auch zum Vorlesen sind diese Texte gut geeignet. Angebote in Leichter Sprache sollten in den Homepages von Städten und Gemeinden unbedingt enthalten sein.
